Deep Dive in die Bilateralen III
- 5. März
- 2 Min. Lesezeit

Am 30. November 2025 hatte ich die Gelegenheit, an der Jahreskonferenz der Schweizer Gesellschaft für internationales Recht (svir-ssdi) über die Neuerungen im aufdatierten Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zu informieren und dabei meine Erfahrungen als Leiterin der Schweizer Verhandlungsdelegation zu teilen. Eine wichtige Gelegenheit für den Gedankenaustausch über die Bedeutung des neuen Pakets Schweiz-EU mit Expertinnen und Experten aus Forschung, Praxis sowie der Bundes- und der kantonalen Verwaltungen.
Mein Dank geht an Christine Kaddous und ihr grossartiges Team für die Organisation dieses umfassenden akademischen Überblicks über das neue Paket Schweiz-EU. her great team for the organisation of this comprehensive academic event on the new Swiss-EU package. Ein grosses Dankeschön an die spannenden und kompetenten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Panel zur Personenfreizügigkeit Simon Hirsbrunner, Francesco Maiani, Sarah Progin-Theuerkauf und Louise T. Ein herzlicher Glückwunsch geht auch an Benedikt Pirker für seinen höchst informativen Input zum Schweizer Beitrag!
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Das aufdatierte FZA fokussiert weiterhin auf die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, ermöglicht nur wirtschaftlich aktiven Personen nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt, sichert den Lohnschutz und ist im Einklang mit der Schweizer Bundesverfassung.
Die dringend benötigten Fachkräfte aus der EU waren über die Jahre stets Nettozahler im Schweizer System der sozialen Sicherung. Die ausgehandelten Ausnahmen und Absicherungen sorgen dafür, dass das so bleibt. Im Fall von schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen kann die Schweiz die neue Schutzklausel anrufen.
Weil es für den Zugang zu Fachkräften sorgt, ist das FZA mit Abstand das wichtigste Abkommen für die Schweizer Wirtschaft. Dazu kommen seine positiven Auswirkungen auf Innovation, Forschung und den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und unseren nächsten Nachbarn.
Das FZA ist für die Schweiz seit über 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Die inhaltlichen Anpassungen und die neuen institutionellen Regeln sorgen dafür, dass die Erfolgsgeschichte fortgeschrieben werden kann: Sie bringen mehr Rechtssicherheit und schiedsgerichtliche Verhältnismässigkeitsprüfungen anstelle von Eskalationsrisiko und dem Recht des Stärkeren.
Hier geht es zum Download meiner Folienpräsentation:
Die schriftlichen Beiträge zum Thema erscheinen im ersten Halbjahr 2026.